Liebe Reisebüropartner,
wie Sie vielleicht bereits in den vergangenen Tagen der Fachpresse entnehmen konnten, gab es ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), dass der
Bedeutung der Übermittlung der Allgemeinen Reisebedingungen an den Kunden vor Vertragsabschluss noch mehr Gewicht verleiht.
Der Urteilsspruch besagt,
"dass Allgemeine Reisebedingungen nur dann wirksam in den Vertrag zwischen Reiseveranstalter und Reisenden
einbezogen werden, wenn der Reiseveranstalter diese Reisebedingungen dem Reisenden vor Vertragsschluss vollständig übermittelt hat".
Daher möchten wir Sie als unseren Vertriebspartner bitten, sich bei zukünftigen Buchungen unserer gemeinsamen Kunden zu vergewissern, dass diesen
die allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen vorliegen.
Die allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen können Sie der letzten Seite unserer jeweils gültigen Kataloge entnehmen oder in der Fußleiste
unter
AGB aufrufen und ausdrucken.