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  BGH Urteil zu AGB's!


Liebe Reisebüropartner,

wie Sie vielleicht bereits in den vergangenen Tagen der Fachpresse entnehmen konnten, gab es ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), dass der Bedeutung der Übermittlung der Allgemeinen Reisebedingungen an den Kunden vor Vertragsabschluss noch mehr Gewicht verleiht.

Der Urteilsspruch besagt, "dass Allgemeine Reisebedingungen nur dann wirksam in den Vertrag zwischen Reiseveranstalter und Reisenden einbezogen werden, wenn der Reiseveranstalter diese Reisebedingungen dem Reisenden vor Vertragsschluss vollständig übermittelt hat".

Daher möchten wir Sie als unseren Vertriebspartner bitten, sich bei zukünftigen Buchungen unserer gemeinsamen Kunden zu vergewissern, dass diesen die allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen vorliegen.

Die allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen können Sie der letzten Seite unserer jeweils gültigen Kataloge entnehmen oder in der Fußleiste unter AGB aufrufen und ausdrucken.
BGH Urteil DRV Information zum BGH Urteil PDF - Datei (220kB) Stand
07/2009

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