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  Vertriebsinformation Luftverkehrsabgabe


Sehr geehrter Vertriebspartner,

wir möchten Sie hiermit über unsere Vorgehensweise zum Thema Luftverkehrsabgabe informieren.
Nach Beschluss des Gesetzentwurfes zur Luftverkehrsbesteuerung durch das Kabinett der Bundesregierung sehen wir uns gezwungen, die daraus resultierende Kostensteigerung an unsere gemeinsamen Kunden weiterzugeben. Zwar ist das Gesetz noch nicht rechtskräftig, jedoch sehen die Planungen des Staates vor, die Gebühren rückwirkend zum 01.09.2010 zu erheben.

Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, für Neubuchungen ab dem 09.09.2010 mit Abreise ab 01.01.2011 einen Kostenbeitrag von 10 (Kurzstrecke bis 2500 km), 28 (Europa-Ziele und Mittelmeeranrainer 2500-6000 km) beziehungsweise 50 Euro (Fernziele) pro Person zu erheben. Die Weitergabe der Steuer erfolgt analog der Gesetzesvorgaben und enthält neben der Luftverkehrsabgabe Verwaltungsgebühren sowie die Reisebüroprovision.
Die Beträge werden in den Buchungen ausgewiesen und werden voll verprovisioniert.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team der Agenturbetreuung von Schauinsland-Reisen

Stand: September 2010

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